Überflutungsnachweis

Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100:2016-09

Der Klimawandel ist mittlerweile deutlich spürbar. Eine Folge davon ist eine signifikante Zunahme lokaler Extremniederschläge in den letzten Jahren. Damit steigt das Risiko von Überflutungen und macht eine wirksame Vorsorge gegen Schäden an Gebäuden, Freianlagen und der Infrastruktur umso wichtiger. Hierzu leistet der Überflutungsnachweis einen Beitrag, indem er die anfallenden Regenvolumina eines mindestens 30-jährigen Regenereignisses ermittelt, damit diese den auf den schadlos überflutbaren Grundstücksflächen vorhandenen Rückhaltevolumina gegenübergestellt werden können. Damit beginnt der vorbeugende Schutz gegen Starkregenabflüsse bereits auf dem eigenen Grundstück.

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Ihr Ansprechpartner:
Dieter Schäfer

d.schaefer@hautum-infrastruktur.de

089 - 51 72 98 - 0

Die Normung hat diesbezüglich reagiert und behandelt den Überflutungsnachweis in der DIN 1986-100. Die Norm fordert einen rechnerischen Überflutungsnachweis für Grundstücke ab einer abflusswirksamen Fläche von 800 m². Damit spätestens in der Ausführungsplanung die erforderlichen Rückhaltevolumina vorgesehen werden können, ist der Überflutungsnachweis frühzeitig in den Planungsprozess zu integrieren.

Die Erstellung des Überflutungsnachweises befindet sich dabei inhaltlich an der Schnittstelle zwischen Freianlagenplanung und ingenieurmäßiger Entwässerungsplanung, genauso wie die planerische Umsetzung der gem. Überflutungsnachweis erforderlichen Rückhaltevolumina, die sowohl durch eine oberflächige Modellierung der Freiflächen als auch über die Schaffung unterirdischer Speichermöglichkeiten realisiert werden kann.

Unser Büro in München mit den beiden Kernbereichen Ingenieurbau und Landschaftsarchitektur deckt hier alle erforderlichen Planungsleistungen in den Außenanlagen ab.

Gerne bieten wir Ihnen aber auch als Unterstützung Ihres Planungsteams die Erstellung des Überflutungsnachweises gemäß DIN 1986-100 als einzelne Leistung an.

Dabei ermitteln wir die sich durch die Topologie des Grundstücks, der Gebäudeplanung und der geplanten Dächer ergebenden überflutungsrelevanten Teilbereiche und berechnen die benötigten Retentionsvolumina für die Einzelbereiche gemäß den Gleichungen 20, 21 und 22 der DIN 1986-100.

Referenzprojekte

Beispiele Überflutungsnachweis

Häufig gestellte Fragen

Mit Hilfe des Überflutungsnachweises kann der Bauherr nachweisen, dass es bei einem extremen Regenereignis (i.d.R. bis zu einem 30-jährigen Regenereignis) zu keiner unplanmäßigen Überflutung kommt. Unter einer unplanmäßigen Überflutung versteht man Ereignisse die z.B. Schäden am Gebäude oder die Nachbarschaft betreffen.

Im Zuge der Erstellung des Überflutungsnachweises werden für alle überflutungsrelevanten Teilbereiche des Grundstücks die für das definierte extreme Regenereignis berechneten Retentionsvolumina ermittelt, die dann bei den weiteren Planungen beachtet werden müssen.

Somit kann dann mit Hilfe geeigneter Modellierung in den Freianlagen und ggf. weiterer Maßnahmen eine kontrollierte schadlose Überflutung auf dem Grundstück erreicht werden. Somit können Schäden aufgrund von Überflutungsereignissen bis zu dem gemäß Norm anzusetzenden extremen Regenereignis vermieden werden.

Gemäß DIN 1986-100 muss die Sicherheit gegen Überflutung bzw. der Nachweis einer kontrollierten schadlosen Überflutung des Grundstücks ab einer abflusswirksamen Fläche größer 800 m² rechnerisch nachgewiesen werden.

Manche Behörden fordern einen Überflutungsnachweis bereits beim Entwässerungsantrag.

Bei Schäden werden teilweise auch von Versicherungen Überflutungsnachweise gefordert.

Ein fehlender Überflutungsnachweis kann auch Haftungsfragen sowohl für den Bauherrn als auch dessen Fachplaner aufrufen.

Hier kommt es immer wieder zu Konflikten unter den verschiedenen Fachplanern, da der Nachweis keine Grundleistung im Sinne der HOAI ist und nicht klar geregelt ist, wer hier die Verantwortung trägt.

In der Regel beauftragt der Bauherr deshalb ein darauf spezialisiertes Fachbüro mit der Erstellung des Nachweises.

Hat der Auftraggeber keine diesbezügliche Vereinbarung getroffen oder ist ihm die Nachweispflicht nicht bewusst, besteht für die Fachplaner eine Hinweispflicht.

Gemäß HOAI 2021 Anlage 11 ist die Erstellung eines Überflutungsnachweises im Leistungsbild Freianlagen als eine besondere Leistung einzustufen. Die Vergütung kann frei vereinbart werden und ist erfahrungsgemäß stark abhängig von der Komplexität des Projekts, insbesondere der Topologie, der Kleinteiligkeit der zu betrachtenden Teilbereiche und der Beratungsintensität.

Wir beraten Sie gerne und unterbreiten Ihnen ein auf ihr Objekt zugeschnittenes individuelles Angebot

  • Grundstücksgröße
  • abflusswirksame Fläche Ages
  • Abflussbeiwerte, Spitzenabflussbeiwert Cs
  • Anteil nicht schadlos überflutbarer Flächen
  • maßgebende Regendauer D, abhängig von der Geländeneigung und der Befestigung
  • normale oder kritische Nutzung, z.B. Innenhof, Krankenhaus, Kindergarten
  • außergewöhnliches Maß an Sicherheit
  • Bemessungsjährlichkeit T, Regenereignis 30-jährig r(5,30) oder 100-jährig r(5,100)
  • Dachflächen, Dachbegrünung, planmäßiger Rückhalt auf dem Dach
  • Rückstauebene
  • Entwässerungsanlagen, Versickerung, Rigolen, Mulden, Drosselabfluss, Regenrückhalt, Kanal
  • Retentionsvolumen bzw. die zurückzuhaltende Regenwassermenge Vrück

01 | Sichten der Unterlagen und Klären der Aufgabenstellung
02 | Dokumentation der Notwendigkeit eines Nachweises
03 | Abstimmungen und ggf. Einholen weiterer relevanter Unterlagen
04 | Ermittlung der Gesamttopologie und Zwangspunkte
05 | Aufteilung des Gesamtareals in überflutungsrelevante Teilbereiche
06 | Ermittlung der Abflussrichtungen
07 | Ermittlung und Dokumentation der abflusswirksamen Flächen unter Einbeziehung der Dachflächen
inklusive der jeweiligen Notentwässerung und ggf. der Fassadenflächen
08 | Ermittlung und Dokumentation der maßgeblichen Niederschlagswerte gemäß DIN 1986-100 und Kostra
09 | Berechnung und Dokumentation der jeweils benötigten Retentionsvolumina für die die Teilbereiche
10 | Erstellung eines Lageplans mit der Darstellung der berechneten Rückstauvolumina in den Teilbereichen

Nach der Abgabe der ersten Version des Überflutungsnachweises (Vorabzug) beinhaltet unsere Leistung auch die dann nötigen Abstimmungen und Beratungen mit den Fachplanern hinsichtlich der Thematik Überflutung während der
Planungsphase und die einmalige Überarbeitung, Anpassung und Dokumentation des finalen Überflutungsnachweises.

Bei Bedarf (nur wenn Sonderlösungen nötig wären) können wir Ihnen auch gerne die Erarbeitung von Lösungen und Vorschlägen für geeignete Rückhalteeinrichtungen und Abstimmung der möglichen Maßnahmen mit den Beteiligten anbieten.